Energieausweis wird für alle Wohngebäude Pflicht

Veröffentlicht von: Vogelsang Bauorganisation & Projektmanagement am 03.12.2009

Seit dem 01. Januar 2009 muß bei Verkauf von Wohngebäuden oder Neuvermietung dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden.

Für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude gibt es eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Bei einem Verstoß drohen Bußgelder bis zu 15.000,- Euro.

Für Nichtwohngebäude ist der Ausweis ab 01. Juli 2009 zur Pflicht geworden.

Seit dem 01.10.2009 gilt für alle Gebäude die verschärfte EnEV 2009 !!!

Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum (alte Pässe und Ausweise verlieren nicht Ihre Gültigkeit).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Energieberatung / Energieausweis

  • Sie benötigen eine fachgerechte und umfassende Energieberatung für Ihr Objekt (Wohngebäude) um weitere Maßnahmen zu planen.
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Keine Immobilie gleicht der Anderen!

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